Führen, Karl-Heinz1994-09-302020-01-042022-11-262020-01-042022-11-2619940342-5592https://orlis.difu.de/handle/difu/85188Liegenschaften der Gemeinden, der Bahn und ehemals militärisch genutzte Flächen sind oft altlastenverdächtig. Hier stellt sich die Frage, ob die Ordnungsbehörde, die für die Erkundung und Sanierung verantwortlich zeichnet, solche Maßnahmen auf den Liegenschaften einer anderen öffentlichen Verwaltung veranlassen darf und - falls ja - auf welcher Rechtsgrundlage sie dies tun kann. Der Beitrag referiert verschiedene, teilweise abweichende Auffassungen hierzu. Er gelangt zu dem Ergebnis, daß im Wege der Gefahrenabwehr der Zugriff auf solche Liegenschaften möglich ist. Dabei sind allerdings besondere Anforderungen hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit, Zurückhaltung und hinsichtlich des einzuschlagenden Dienstweges zu stellen. Bei Bundesbahnanlagen ist zwischen den direkt dem Betrieb dienenden, planfestgestellten und den Nebenflächen zu unterscheiden. Nur erstere unterliegen der der Eigenkontrolle der Bahn.Altlasten - Bodenuntersuchungen auf hoheitlich genutzten Liegenschaften.ZeitschriftenaufsatzI94030691BodenverunreinigungStaat/VerwaltungBehördeVerwaltungshandelnKompetenzRechtAltlastErkundungSanierungLiegenschaftHoheitsrechtPolizeirechtBundesbahn