Wall, Dietmar2004-02-272020-01-042022-11-262020-01-042022-11-2620040173-1564https://orlis.difu.de/handle/difu/177610Am 1. Januar 2004 ist die Betriebskostenverordnung (BetrKV) in Kraft getreten. Die neue Verordnung bringt keine größeren Änderungen mit sich. Sie übernimmt im Wesentlichen die Regelungen aus der Zweiten Berechnungsverordnung. § l Abs. l gibt eine Definition der Betriebskosten wieder. Diese Definition entspricht fast wörtlich § 27 Abs. 1 Il. BV. Darüber hinaus stellt § l Abs. 2 BetrKV ausdrücklich klar, dass Verwaltungskosten sowie Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten keine Betriebskosten sind. Daran schließen sich Begriffsbestimmungen für diese Kosten an, die § 26 Abs. l und § 28 Abs. l II. BV entnommen sind. § 2 BetrKV enthält eine Aufstellung der Betriebskosten. Sie stimmt in weiten Teilen mit der Anlage 3 zu § 27 II. BV überein. difuDie Änderungen des Betriebskostenrechts durch die neue Betriebskostenverordnung.ZeitschriftenaufsatzDR10171WohnungswesenMietwesenBetriebskostenVerordnungBetriebskostenabrechnung