Siedentopf, Heinrich1981-12-032020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261963https://orlis.difu.de/handle/difu/482073Die mittelalterliche Stadtwirtschaft zeichnete sich durch Wirtschaftsformen aus, die der heutigen Kommunalwirtschaft durchaus vergleichbar sind. Nach 1920 belebte sich die politische und wissenschaftliche Diskussion über die wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand, was einerseits zur Regelung der gemeindlichen Wirtschaftstätigkeit in der Deutschen Gemeindeordnung, andererseits zu Privatisierung vieler Staatsunternehmen führte. Im Jahre 1956 befanden sich 798 Versorgungs- und Verkehrsbetriebe mit einem Nominalkapital von 5,5 Mrd. DM ganz oder teilweise in kommunalen Händen. Diese kommunale Wirtschaftstätigkeit untersucht der Verfasser in ihren Grenzen und Bindungen, die das geltende Recht vorgibt. Dabei ist auf eine strenge Trennung der Unternehmen des Bundes und der Länder einerseits und der Gemeinden andererseits zu achten, weil nur die letzteren eingehenden gesetzlichen Vorschriften unterworfen sind, den Nachfolgebestimmungen der Deutschen Gemeindeordnung. ks/difuVerwaltungsrechtPrivatrechtKommunalwirtschaftKommunalverwaltungEigenbetriebEigengesellschaftBenutzungszwangVerwaltungsprivatrechtGemeindeunternehmenKommunalrechtRechtsgeschichteGrenzen und Bindungen der Kommunalwirtschaft. Die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden im System des Privatrechts und Verwaltungsrechts.Monographie063491