Bauer, Christian1984-10-102020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261984https://orlis.difu.de/handle/difu/507816Die von der Wohnungswirtschaft schon lange geforderte Anpassung der Instandhaltungskostenpauschalen an die Kostenentwicklung wurde zum 2.2.1984 vom Bundesbauministerium bestätigt. Als Instandhaltungskosten sollen künftig pro qm Wohnfläche und Jahr angesetzt werden - bis DM 12,50 für Wohnungen, die bis 31.12.1952 bezugsfertig wurden, bis DM 12,- für Wohnungen, die vom 1.1.1953-31.12.1969 bezugsfertig waren, bis DM 10,- für Wohnungen, die nach dem 31.12.1969 und vor dem 1.1.1980 bezugsfertig waren bis DM 8,- und für Wohnungen, die vom 1.1.1980 an bezugsfertig waren. Von der Wohnungsindustrie werden die Sätze als zu niedrig angesehen. Sie haben eine Mieterhöhung für die Mieter als Folge. hgWohnungspolitikWohnungswesenWohnungsbauInstandhaltungskostenMieterhöhungWohnflächeKostenpauschaleInstandhaltungspauschalen-Erhöhung - wann? Neue Ankündigung von Bundesminister Schneider.Zeitschriftenaufsatz090476