Hofmann, Harald2002-03-072020-01-032022-11-252020-01-032022-11-2520013-925984-39-9https://orlis.difu.de/handle/difu/334491994 wurden Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in die nordrheinwestfälische Kommunalverfassung eingeführt. Seit April 2000 ist ihr Anwendungsbereich durch das "Gesetz zur weiteren Stärkung der Bürgerbeteiligung in den Kommunen" erweitert worden. Das Buch enthält fünf Berichte, die sich mit der Entwicklung der stärkeren Bürgerbeteiligung befassen. Der erste Bericht ist der Abschlussbericht über Bürgerbegehren und kommunalen Dialog in NRW. Hier wird festgestellt, dass 168 Bürgerbegehren aus den ersten fünf Jahren der Geltung der nordrhein-westfälischen Kommunalverfassung zu 52 Bürgerentscheiden geführt haben. Diese Rechtsinstitute sind eine praktikable Ergänzung für die kommunale Willensbildung und sind geeignete Mittel gegen Politikverdrossenheit und Staatsmüdigkeit. Es folgen Zwischenberichte aus den Jahren 2000, 1998, 1997 und zum Schluss ein Anfangsbericht aus dem Jahre 1997 aus dem z.B. hervorgeht, dass NRW im Gegensatz zu den Gemeindeordnungen anderer Bundesländer keinen Katalog hat, in dem für Bürgerentscheide geeignete Angelegenheiten aufgeführt sind. Allerdings werden Themenbereiche geregelt, zu denen Bürgerbegehren unzulässig sind. kirs/difuBürgerbegehren, Bürgerentscheid, Bürgermitwirkung.MonographieD0102051PartizipationKommunale ZusammenarbeitBestandsaufnahmeBürgerbegehrenBürgerentscheidBürgerbeteiligung