1984-06-252020-05-202022-11-252020-05-202022-11-251984https://orlis.difu.de/handle/difu/506062Bei einem Mieterhöhungsverlangen im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 MHG ist die Wohnfläche weder nach dem Normblatt DIN 283 noch nach der Zweiten Berechnungsverordnung oder einer anderen Rechtsvorschrift zu berechnen; vielmehr ist sie jeweils nach den besonderen Umständen des Einzelfalls zu ermitteln. Balkonflächen können dabei höchstens mit der Hälfte ihrer tatsächlichen Fläche angesetzt werden. -z-BaurechtRechtWohnungMiethöheBalkonWohnflächeRechtsprechungMieteMietberechnungWohnflächenberechnungDIN 283Zweite BerechnungsverordnungOLG-UrteilMiethöhengesetzRechtsentscheid des BayObLG vom 20. Juli 1983 - Re Miet 6/82.Zeitschriftenaufsatz088608