Weck, Jochen2009-09-302020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520090173-363Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/168222Ein US-Gericht hat Cross-Border-Leasing als Steuerumgehung definiert und den amerikanischen Investoren ihre Steuervorteile aberkannt. Dadurch können auf deutsche Kommunen, nach Vertragsgestaltung, Zahlungen in Millionenhöhe zukommen. Es ist aber auch möglich, sich von den Verträgen zu lösen und sogar Schadensersatzansprüche gegen die beteiligten Banken und Berater geltend zu machen.Cross-Border-Leasing berechtigt zu Schadenersatz.ZeitschriftenaufsatzDM09091439GemeindeunternehmenVerkehrsunternehmenVersorgungsanlageInfrastruktureinrichtungFinanzwesenLeasingSteuerrechtSchadenersatzRechtsprechungCross-Border-LeasingInvestorKommunale EinrichtungFinanzkrise