Deixler, W.1980-02-032020-05-202022-11-252020-05-202022-11-251977https://orlis.difu.de/handle/difu/458143Das Bayerische Naturschutzgesetz schafft zur Verwirklichung der Ziele und Aufgaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege eine rechtliche Basis für die Landschaftsplanung. Nach Art. 3 BayNaSchG sind ein Landschaftsrahmenprogramm für das ganze Staatsgebiet als Teil des Landschaftsentwicklungsprogramms, Landschaftsrahmenpläne für größere Teile des Staatsgebietes und Landschafts- oder Grünordnungspläne als Grundlage der gemeindlichen Bauleitplanung auszuarbeiten.LandschaftsplanungGrünordnungsplanungNaturschutzStadtplanungRegionalplanungRaumplanungPlanungDer wesentliche Inhalt von Landschafts- und Grünordnungsplänen und ihre Bedeutung für die Bauleitplanung.Zeitschriftenaufsatz035549