Kreuels, -1984-03-162020-05-202022-11-252020-05-202022-11-251984https://orlis.difu.de/handle/difu/503670Die durch Art. 27 2. HStruktG neugefassten Vorschriften der §§ 44 Abs. 3, 87 a Abs. 5 II. WoBindG, 18 a WoBindG, wodurch die Bundesregierung ermächtigt worden ist, die Zinsen für Darlehen aus Wohnungsförderungsmitteln des Bundes über den vertraglichen Zinsrahmen hinaus zu erhöhen, sind formell und materiell verfassungsgemäß. Die Erhöhung der Zinsen entgegen vertraglichem und bisherigem gesetzlichen Zinserhöhungsverbot stellt weder einen Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot des Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 3 GG) noch gegen die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG dar. -z-BaurechtWohnungsrechtWohnraumWohnungsbindungsgesetzWohnungsbaudarlehenVerzinsungRechtsprechungArt. 14, 20 GG; §§ 44, 87 a II. WoBauG; 18 a WoBindG. LG Köln, Urteil v. 19.4.1983 - Az. 5 O 566/82.Zeitschriftenaufsatz086193