Leibholz, Gerhard1980-02-012020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261974https://orlis.difu.de/handle/difu/445242Der Verfasser untersucht die im hessischen Denkmalschutzgesetz enthaltene Eigentumsregelung auf ihre Übereinstimmung mit dem Grundgesetz. Er geht dabei außerdem auf die Probleme der Eigentumsgarantie, der Eigentumsbeschränkung und auf die Entschädigung bei Nutzungsausfällen ein. Eine entschädigungspflichtige Enteignung liegt erst dann vor, wenn die bisher verwirklichte Nutzung eines Grundstückes unmöglich gemacht oder gröblich erschwert wird oder wenn vom Eigentümer ein unverhältnismäßiger Erhaltungsaufwand verlangt wird. Die im hessischen Denkmalschutzgesetz enthaltene Eigentumsregelung entspricht der des Grundgesetzes.DenkmalschutzBodennutzungsrechtVerfassungsrechtKulturBautengeschichteStadtplanungBauwesenArchitekturRechtDenkmalschutz und Eigentumsgarantie. Rechtsgutachten.Graue Literatur021048