Bertram, OliverStreng, Annegret2002-06-122020-01-032022-11-252020-01-032022-11-2520020340-3602https://orlis.difu.de/handle/difu/47016In der Zeit vom 1. März bis 31. Mai 2002 finden die alle 4 Jahre durchzuführenden ordentlichen Wahlen des Betriebs- und teilweise auch des Personalrats statt. In den kirchlichen Einrichtungen sind die Wahlen zur Mitarbeitervertretung zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2002 durchzuführen. Eine ausreichende Informationsgrundlage ist Bedingung einer sachdienlichen Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber. In dem Beitrag werden die relevanten Änderungen des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) durch das Gesetz zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVerf-ReformG), das am 24.7.2001 in Kraft getreten ist, dargestellt. difuBetriebsratswahlen 2002 (I). Die (neuen) Rechte des Betriebsrats.ZeitschriftenaufsatzDC2905KrankenhausArbeitsrechtArbeitgeberKrankenhauspersonalBetriebsratswahlPersonalratPersonalvertretungsrechtBetriebsratsmitgliedFreistellungspflichtFreizeitausgleich