1983-07-042020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261983https://orlis.difu.de/handle/difu/497540Eine Entschädigung nach § 44 Abs. 1 Satz 1 BBauG 1960 kann auch dann in Betracht kommen, wenn die bisherige zulässige bauliche Nutzung eines bebauten Grundstücks nicht durch einen Bebauungsplan, sondern auf Grund des § 34 BBauG durch andere behördliche Akte aufgehoben oder geändert wird. Ob die Emissionen eines Sägewerks ein Abweichen von der typisierenden Betrachtungsweise rechtfertigen, ist im Einzelfall vom Bauwilligen darzutun; von ihm nicht vorgesehene technische Einrichtungen dürfen in der immissionsschutzrechtlichen Beurteilung durch das Gericht nicht als die "funktionsgerechte" Benutzung unterstellt werden. -y-RechtBebauungsplanungBaunutzungWiederaufbauEnteignungEntschädigungRechtsprechungSägewerkBGH-UrteilBauplanungsrecht und Enteignungsrecht - Untersagter Wiederaufbau eines Sägewerks. § 34 BBauG; § 44 Abs.1 BBauG 1960; §§ 4, 6 BauNVO. BGH, Urteil v.1.10.1981 - Az. III ZR 109/80 - OLG Frankfurt.Zeitschriftenaufsatz079944