2004-03-042020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520040723-8274https://orlis.difu.de/handle/difu/149903Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 31. August 2001 festgestellt: Bei einer zum Anbau bestimmten Straße kann in Ausnahmefällen die Erforderlichkeit einer Erschließung im Sinne von § 129 Abs. 1 S. 1 Baugesetzbuch dann zweifelhaft erscheinen, wenn die angrenzenden Grundstücke bereits anderweitig erschlossen und schon dadurch nutzbar sind. Insoweit kommt es darauf an, ob die Zweitanlage dem Grundstück eine prinzipiell bessere Erschließung im bebauungsrechtlichen Sinne vermittelt. difuZweiterschließung. Erforderlichkeit.ZeitschriftenaufsatzDI0410026BaurechtBebauungsplanungGrundstückErschließungQualitätsverbesserungRechtsprechungErforderlichkeit