Gäfgen, Gerard1985-10-082020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261984https://orlis.difu.de/handle/difu/515590Die Planungs- und Finanzierungsvorschriften für den Bereich der stationären Versorgung, wie sie im Krankenhausfinanzierungsgesetz niederglegt sind, konstituieren ein Verfahren der zentralen Steuerung des Angebotes an Krankenhauskapazitäten. Die Bezeichnung "Bedarfsplanung" läßt sich insoweit rechtfertigen, als das Angebot ausdrücklich einer "bedarfsgerechten Versorgung" der Bevölkerung dienen soll. Die Lenkung des Angebots setzt als ersten Schritt voraus, daß die Struktur des gewünschten Angebots festgelegt wird, woraus sich durch Vergleich mit dem Bestand der vorhandenen Krankenhäuser die erwünschten Veränderungen ergeben sollen. Die aus der Bedarfsplanung ableitbaren erwünschten Änderungen umfassen die Errichtung, Wiederbeschaffung und Ergänzung von Krankenhauskapazitäten und deren Ausrüstungen, ferner entsprechende Disinvestitionen, Umstellungen und die Erfüllung besonderer Auflagen. Die Bedarfsplanung in dieser bisher realisierten Form wird in dem Paper als eine fast imperative Investitionslenkung gesehen, die sich so zugleich als ein Fall partikulärer ad hoc-Politik und damit als Ausdruck einer ordnungspolitischen Konzeptionslosigkeit erweist. geh/difuKrankenhausBedarfsplanungFinanzierungWettbewerbEffektivitätDaseinsvorsorgeEffizienz- und Wettbewerbswirkungen der Krankenhausbedarfsplanung.Graue Literatur098652