Hübner, Alexander2000-11-232020-01-032022-11-262020-01-032022-11-2620003-428-09973-7https://orlis.difu.de/handle/difu/54277Art. 23 Abs.1 S.1 GG ist in das Grundgesetz eingefügt worden, um die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für das deutsche Zustimmungsgesetz zum Maastrichter Vertrag von 1992 über die Europäische Union zu schaffen. Mit der Entstehungsgeschichte zum Grundsatz der Subsidiarität stellte sich auch die Frage, ob dieser Begriff in diesem Zusammenhang auch die kommunale Selbstverwaltung in der Bundesrepublik Deutschland einschließt. Zunächst versucht die Arbeit anhand eines Beispiels aus dem europäischen Beihilferecht einen Überblick zu geben. Dabei wird deutlich, in welchem Ausmaß das Gemeinschaftsrecht die Tätigkeit der deutschen Kommunen zu beherrschen vermag. Anschließend wird die verfassungsrechtliche Lage der Kommunen vor In Kraft Treten des Art. 23 Abs.1 S.2 GG aufgezeigt. In diesem Zusammenhang wird das Spannungsverhältnis deutlich, das sich aus dem Nebeneinander der grundgesetzlichen Bekenntnisse zum kommunalen Selbstverwaltungsrecht in Art. 28 Abs.2 GG ergibt. Zum Schluss diskutiert der Autor die Frage, ob die Einfügung von Art. 23 Abs.1 S.1 GG mit dem Grundsatz der Subsidiarität die Verfassungsposition der Kommunen verändert hat. kirs/difuNormative Auswirkungen des Grundsatzes der Subsidiarität gemäß Artikel 23 Absatz 1 Satz 1 GG auf die Verfassungsposition der Kommunen.MonographieDG1433VerfassungsrechtGemeinderechtKommunale SelbstverwaltungFöderalismusDemokratieEuroparechtRechtsstellungGemeindeSubsidiaritätHoheitsrechtFallbeispielBeihilfenrechtGemeinschaftsrecht