Gallandi, VolkerLautner, GerdWiegand, Hanns-Jürgen1984-08-212020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261983https://orlis.difu.de/handle/difu/507620Aus der Synopse läßt sich entnehmen, daß die verglichenen Normenprogramme eine sehr unterschiedliche Regelungsdichte aufweisen. Von den 60 Vergleichspunkten hat z. B. das Bundesfernstraßengesetz 51 geregelt, das Allgemeine Eisenbahngesetz und das Bundesbahngesetz nur 14. Das Verwaltungsverfahrensgesetz als lückenausfüllendes programmatisches Minimum erfaßt nur 32 Punkte, das Bundesbaugesetz 39 Punkte, es weist damit die zweitgrößte Regelungsdichte auf. Die Gründe hierfür können mannigfacher Art sein. Infrage kommen die unterschiedliche Natur des Regelungsgegenstandes, der unterschiedliche Bewußtseinsstand des Gesetzgebers über die Regelungsbedürftigkeit wie auch die Kompromißhaftigkeit der Regelung angesichts häufig widerstreitender gesellschaftlich-politischer Interessen. geh/difuPlanungsverfahrenPlanfeststellungsverfahrenPlanaufstellungGesetzgebungSynopsePlanungsgesetzPlanungsrechtVerwaltungsrechtRechtPlanungsrechtPlanungsverfahren. Eine synoptische Darstellung mit einer Einleitung.Graue Literatur090196