Peters, Frank2011-05-272020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520111439-6351https://orlis.difu.de/handle/difu/172349Der BGH hat jüngst seine Auffassung bekräftigt, § 648a BGB habe keine Relevanz für das anfängliche Sicherungsbegehren eines Bauunternehmers. Im Zusammenhang damit hat er sich überaus liberal zu der weitreichenden formularmäßigen Sicherungsklausel eines Herstellers von Fertighäusern geäußert. Beides gibt zum Nachdenken Anlass.§ 648 a BGB und das anfängliche Sicherungsbegehren des Unternehmers.ZeitschriftenaufsatzDM11051001BaurechtBauvertragVertragsgestaltungBürgerliches GesetzbuchRechtsprechungVerbraucherschutz