Henry, Wolfgang1995-09-202020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2519950005-8866https://orlis.difu.de/handle/difu/88267Die "Verordnung Nr. 1836/93 des (EG-Minister-)Rates über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung" (1) trat im April 1995 in Kraft. Der Gesetzentwurf für die Umsetzung dieser Verordnung in deutsches Recht wird derzeit im Bundesrat diskutiert und soll in Verbindung mit vier Begleitverordnungen im Herbst 1995 in Kraft treten. Dieser Beitrag schildert den Weg zur Teilnahmeerklärung unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen im Rahmen des Entwurfes zum Umweltgutachter und Standortregistrierungsgesetz. Der Konflikt zwischen mehreren großen, tief in das Grundwasser eingreifenden Baumaßnahmen am Potsdamer Platz in Berlin und Grundwasserverhältnissen, die für den Bestand ökologischer und baulicher Schutzgüter notwendig sind, ist durch strenge Auflagen der Umweltbehörde grundsätzlich geregelt: Die Grundwasserstände dürfen sich im Gebiet benachbarter zu schützender Grünflächen nur im Bereich ihrer natürlichen Schwankungen (hier 1 m) bewegen und den Bestand baulicher Schutzgüternichtgefährden. Zur technischen Umsetzung dieser Auflagen war ein Konzept zu entwickeln, das der Dynamik des Baugeschehens angemessen robust entspricht und disponibel anpassungsfähig ist.Umweltschutz im Zeichen der EU-Öko-Audit-Verordnung. Umsetzung und aktuelle Entwicklungen.ZeitschriftenaufsatzI95030461WirtschaftIndustrieUnternehmenUmweltschutzVerordnungUmweltManagementGutachterStandortÖko-AuditUmweltmanagementBetriebsprüfungUmweltbetriebsprüfungTeilnahmeerklärungRegistrierungUmwelterklärungUmweltgutachterZulassungsstelle