1986-01-172020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261985https://orlis.difu.de/handle/difu/518906Verfügung der Oberfinanzdirektion Münster vom 11.2.1985 (Az.: S 2197 - 49 St 16 - 31) zur Behandlung von Gebäuden bzw. Gebäudeteilen, die von Kindern auf dem Grundstück der Eltern errichtet werden. Die steuerliche Behandlung beim Kind und bei den Eltern wird verfügt. (rh)SteuerrechtGrundstückGebäudeKindEigentumBesitzElternVerfügungAllgemeinBehandlung von Gebäuden bzw. Gebäudeteilen, die von Kindern auf dem Grundstück der Eltern errichtet werden. Oberfinanzdirektion Münster, Verfügung vom 11.2.1985 - S 2197-49-St 16-31.Zeitschriftenaufsatz102024