1985-08-072020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261981https://orlis.difu.de/handle/difu/515087Der Autor erläutert zunächst den Begriff "personenbezogene Daten" im Sinne des Datenschutzrechtes und die Notwendigkeit einer Rechtsgrundlage für die Verarbeitung solcher Daten. Er diskutiert anschließend mögliche Rechtsgrundlagen für die Tätigkeit der Kommunalstatistik, die sich z.B. aus dem Haushalts- und Planungsrecht der Kommunen oder aus Bundesgesetzen ergeben, weist aber nach, daß diese insgesamt unzureichend seien. Als Lösung des Problems schlägt er die Schaffung allgemeiner Landeskommunalstatistikgesetze vor.StatistikKommunalstatistikDatenschutzDatenverarbeitungKommunalrechtGesetzgebungRechtAllgemeinKommunalstatistik und Datenschutz.Aufsatz aus Sammelwerk098144