Berghofer-Weichner, Mathilde1988-12-092020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261988https://orlis.difu.de/handle/difu/546218Da die Haftung der Kommunen der des Staates entspricht, kann man man sie zum Bereich des Staatshaftungsrechts rechnen. Hier ist zunächst von grundlegender Bedeutung, ob das Verhalten, aus dem ein Anspruch abgeleitet werden soll, privatrechtlich oder hoheitlich ist. Für beide Bereiche gelten unterschiedliche Grundsätze. Da die Kommunen oder der Staat nicht selbst handeln können, kommt es bei der Prüfung dieser Frage immer auf die handelnde natürliche Person an. Privatrechtliche Tätigkeit; Haftung der Bediensteten und Mandatsträger; Rückgriff des Staates und der Kommunen; Unternehmen der Kommunen; Versicherungen; Strafrechtliche Verantwortlichkeit kommunaler Wahlbeamter und Mandatsträger. (-y-)HaftungsrechtGemeindeVerkehrssicherungspflichtGemeindeunternehmenVersicherungStaatshaftungsrechtKommuneMandatsträgerPrivatrechtRechtKommunalrechtFragen des Haftungsrechts der Kommunen und der kommunalen Mandatsträger.Zeitschriftenaufsatz133696