Dreier, Johannes1997-01-082020-01-042022-11-252020-01-042022-11-251995https://orlis.difu.de/handle/difu/103393Planung ist der Bereich des Verwaltungshandelns, in dem regelmäßig komplexe Interessenskollisionslagen zu bewältigen sind. Das Kernstück normativer inhaltlicher Steuerung der Planungsentscheidung ist das Abwägungsgebot. Es unterscheidet sich vom allgemeinen Ermessensgebot im Verwaltungsrecht in der Art seiner gesetzlichen Positivierung sowie in seinen Bindungseffekten auf die Entscheidungsträger. Absicht des Autors ist es, die Modi der inhaltlichen Steuerung nachzuvollziehen und dogmatisch zu konsolidieren. Er versucht dies durch eine Analyse der Phasen der planerischen Abwägung und durch eine systematische Erfassung der verschiedenen Arten von Planungsrichtlinien, die der Ausfüllung des Abwägungsgebotes dienen. Hier entwickelt er die vier im Untertitel genannten Kategorien. Eingehend diskutiert wird die Abgrenzungsnotwendigkeit zwischen der Abwägungsdirektive, die den Entscheidungsträger zu einer Selektion des "Abwägungsmaterials" verpflichten, und dem Optimierungsgebot, das zur stärkeren Gewichtung bestimmter Belange anhält. gar/difuDie normative Steuerung der planerischen Abwägung. Strikte Normen, generelle Planungsleitbegriffe, Planungsleitlinien und Optimierungsgebote.MonographieS96240018AbwägungNormRechtsprechungUmweltschutzrechtWohnungsbauWohnungswesenBebauungUmweltschutzBauleitplanungOptimierungVerfassungsrechtVerwaltungsrechtBaurechtPlanungsrechtLeitbildBaugesetzbuch (BauGB)