ERTEILTBechtolsheim, Caroline vonCharlier, Isabelle-Konstanze2019-01-172020-01-062022-11-252020-01-062022-11-252017https://orlis.difu.de/handle/difu/252871Im Auftrag des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie wurde im Rahmen dieser Studie die den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern obliegenden Pflichten einer sogenannten Vorbereitung zur Wiederverwendung geprüft. Im Zuge dessen sollen deren Rechte und Pflichten im weiteren Zusammenhang mit Maßnahmen zur Förderung der Wiederverwendung und Abfallvermeidung, insbesondere durch Information und Beratung der Abfallbesitzer untersucht werden, was Möglichkeiten der Refinanzierung über Gebühren einschließt. Dieser Prüfung liegen die folgenden drei Schwerpunkte zugrunde: 1. Zum einen ist den Fragen nachzugehen, inwieweit die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu einer "wiederverwendungsgerechten" Sammlung von Erzeugnissen oder Bestandteilen von Erzeugnissen verpflichtet sind, insbesondere ob sie überlassene Erzeugnisse oder deren Bestandteile bzw. Elektroaltgeräte selektieren bzw. auszusondern und einer Wiederverwendung oder Vorbereitung zur Wiederverwendung zuführen müssen. 2. Zum anderen ist zu untersuchen, in welchem Umfang die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bei der Abfallberatung verpflichtet sind, die Abfallbesitzer über Möglichkeiten der Wiederverwendung und der Vorbereitung zur Wiederverwendung, z. B. über die Annahme wiederverwendungsfähiger Gegenstände im Gebiet des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zu informieren oder solche Maßnahmen zu fördern. 3. Schließlich wird näher geprüft, inwieweit Tätigkeiten nach 1. und 2. durch die Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren refinanziert werden können.ALLWiederverwendungsstudie I. Kommunale Aufgaben und Refinanzierung. Reichweite und Refinanzierung von Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bei der Vorbereitung zur Wiederverwendung.Graue LiteraturXH39U6O7DCF2670Sachsen, Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, DresdenEntsorgungRecyclingAbfallbeseitigungRefinanzierungWiederverwendungAbfallgebühr