Dany, Jannis-C.2020-06-062020-06-062022-11-252020-06-062022-11-2520200342-5592https://orlis.difu.de/handle/difu/576413Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 hat die Grundlage für die Durchführung von Ausschreibungen für Anlagen der erneuerbaren Energien geschaffen. Auf dieser Basis führt die Bundesnetzagentur jährlich regelmäßige Ausschreibungsrunden für Windenergieanlagen an Land, Windenergieanlagen auf See und Solaranlagen (Photovoltaik-Anlagen) ab einer Leistung von 750 Kilowatt (kW) sowie für Biomasse-Neuanlagen ab einer Leistung von 122.446 kW durch. Alle Biomasse-Bestandsanlagen auch unter 150 kW installierter Leistung können an den Ausschreibungen teilnehmen, um eine 10-jährige Anschlussförderung zu erhalten, wenn Strom bedarfsgerecht und flexibel erzeugt wird. Der Autor schildert das Ausschreibungsverfahren detailliert.Das Ausschreibungsverfahren zur Ermittlung der Förderung erneuerbarer Energieträger.Zeitschriftenaufsatz2785976-96646-1Erneuerbare EnergieErneuerbare-Energien-GesetzFörderungsmodellFörderungshöheEnergieträgerWirtschaftlichkeitskriteriumAusschreibungsverfahrenVerfahrensbeschreibungProjektrealisierung