Schiedermair, Werner1981-12-032020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261967https://orlis.difu.de/handle/difu/481910Die Untersuchung nimmt ihren Ausgangspunkt beim ,,Gesetz, die Organisation der inneren Verwaltung betreffend'', das im Jahre 1863 im Großherzogtum Baden verabschiedet wurde.Neben der Forderung nach gerichtlichem Rechtsschutz enthielt es den Gesetzesvorbehalt für alle Maßnahmen der öffentlichen Verwaltung, die in die Freiheit und das Eigentum der Bürger eingriffen, soweit dies ohne deren Willen geschah.Willigte der Betroffene ein, war eine Rechtsgrundlage entbehrlich.Für solche Verwaltungsmaßnahmen bürgerte sich der Begriff des Verwaltungsakts auf Unterwerfung ein.Trotz des Wandels der Staatsauffassung findet dieses Verwaltungshandeln noch Anerkennung, was der Verfasser in den verschiedenen Entwicklungsstufen nachweist.Als Anwendungsbeispiele werden die Einweisung Obdachloser, Preisfestsetzungen oder Wohnraumbewirtschaftungsmaßnahmen genannt, wenn eine Rechtsgrundlage fehlt und der Betroffene dies bewußt hinnimmt. ks/difuVerwaltungsaktGesetzmäßigkeitBehördentätigkeitUnterwerfungserklärungVerfassungsrechtVerwaltungsrechtRechtsgeschichteVerfassungsgeschichteVerwaltung/ÖffentlichkeitWohnungswesenDer Verwaltungsakt auf Unterwerfung - Ein Beitrag zur Lage der öffentlichen Verwaltung und zum Wesen des Grundsatzes der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung.Monographie063327