Bock, Irmtraud2019-11-192020-01-062022-11-252020-01-062022-11-252019https://orlis.difu.de/handle/difu/252612Die Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) enthält in § 32 Abs. 2 Satz 3 einen gesetzlichen Freistellungsanspruch für Gemeinderatsmitglieder, die in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis stehen. Danach hat jedes ehrenamtliche Gemeinderatsmitglied einen subjektiven Anspruch auf Freistellung gegenüber allen öffentlichen und privaten Arbeitgebern in Baden-Württemberg. Ein gleichzeitiger Anspruch auf Lohnfortzahlung ist allerdings damit nicht verbunden. Nach § 72 GemO gelten diese Regelungen auch für Ortschaftsratsmitglieder.Freistellungsanspruch der ehrenamtlichen Gemeinderats- und Ortschaftsratsmitglieder.ZeitschriftenaufsatzD1909208KommunalbediensteterEhrenamtFreistellungAnspruch