Halstenberg, MichaelBaumann, Henrik2014-05-062020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520141437-417Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/213975Bei Vergaben im Kanalbau werden von öffentlichen Auftraggebern vielfach die Erfüllung von Anforderungen dritter Stellen beziehungsweise Zertifikate oder Gütezeichen eingefordert, um die Qualitätssicherung nachzuweisen. Nicht zulässig ist es, wenn Aufträge ohne sachlichen Grund so ausgeschrieben werden, dass nur Unternehmen bestehen können, die über ganz spezielle Zertifikate oder Gütezeichen verfügen. Es besteht eine Pflicht zur Zulassung gleichwertiger Nachweise. Bei einer rechtmäßigen Gleichwertigkeitsprüfung sind zudem vom Auftraggeber die objektiven Gleichwertigkeitskriterien transparent zu machen. Im Interesse eines rechtskonformen und fairen Wettbewerbs haben die von rechtswidrigen Ausschreibungs- und Vergabepraktiken im Zusammenhang mit Zertifikaten und Gütezeichen in Vergabeverfahren betroffenen Unternehmen Rechtsschutzmöglichkeiten.Zertifikate und Gütezeichen bei Vergaben im Kanalbau. Über die Pflicht zur Zulassung gleichwertiger Nachweise.ZeitschriftenaufsatzDH20415EntsorgungAbwasserKanalisationRohrleitungRohrleitungsbauSanierungsmaßnahmeAuftragsvergabeAusschreibungGütesicherungPrüfverfahrenUnternehmenWettbewerbGütezeichenRechtsschutzRechtsprechungQualitätssicherungZertifizierungGleichwertigkeitVergaberecht