1989-05-312020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261988https://orlis.difu.de/handle/difu/549279Wenn die rechtmäßige Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Gemeinde (§ 24 BBauG) von dem Käufer des Grundstücks vor den Verwaltungsgerichten angefochten wird, stehen dem Verkäufer gegen die Gemeinde keine Entschädigungsansprüche aus enteignendem Eingriff wegen verspäteter Erlangung des Kaufpreises zu. (-z-)VorkaufsrechtGemeindeBürgerliches GesetzbuchGrundstückAnfechtungKlageRechtsprechungVerwaltungsgerichtsordnungKaufKäuferEntschädigungsanspruchVersagungVerkäuferEnteignungsgleicher EingriffGerichtsentscheidungBundesbaugesetzErsatz von Bankzinsen wegen Ausübung gemeindlichen Vorkaufsrechts? BBauG § 24; BGB §§ 284, 286; VwGO § 80 Abs.1.BGH, Urteil vom 5.5.1988 - III ZR 105/87 - OLG Celle.Zeitschriftenaufsatz136887