2004-05-252020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520041437-417Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/150614Laut Urteil des BGH vom 18.11.2003 dient ein zur Durchführung von Baumaßnahmen eingerichtetes Halteverbot nicht dem Schutz der Vermögensinteressen des Bauunternehmers. Die für den BGH entscheidende Rechtsfrage war, ob die für die Einrichtung des Halteverbots maßgeblichen Vorschriften der §§ 12 Abs. 1 Nr. 6a, 45 Abs. 1 Satz 1, Satz 2, Nr. 1 oder Abs. 6 StVO auch die Vermögensinteressen des beauftragten Unternehmens schützen und damit ein Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB darstellen. difuHalteverbot dient nicht dem Schutz von Vermögensinteressen.ZeitschriftenaufsatzDI0423044VerkehrBaustelleneinrichtungRuhender VerkehrBauunternehmerVermögenRechtsprechungStraßenverkehrsordnungHalteverbotHindernisSchutzgesetz