1987-11-172020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261987https://orlis.difu.de/handle/difu/536237Die "Stellungnahme" prüft die Folgerungen, die sich aus den Planungszielen der Internationalen Bauausstellung (IBA) für den Block 238 insgesamt für die Bebauung der Grundstücke Pohlstr. 58 und 60 ergeben ("Blockranderschließung"). Hierfür wird die gegenwärtige Nutzung (Freifläche mit Spontanvegetation, Seitenflügel und Quergebäude in Wohnnutzung, Gewerbegebäude) sowie die geplante Bebauung (Schulbau) dargestellt und die planungsrechtliche Situation geschildert. Zu den daraus abgeleiteten Vorschlägen gehört: Nutzung eines Grundstücks zur Entschärfung des Freiflächendefizits, Ablehnung der Blockranderschließung aus stadtökologischen Gründen, Proportionierung des Neubauvolumens, Fassadengestaltung, Bepflanzung von Brandwänden. Zur Lösung werden Varianten vorgeschlagen, die Befreiungen von planungsrechtlichen Vorschriften erfordern. bre/difuBauausstellungStädtebauBlockbebauungBlockrandSchulbauStadtökologieFreiflächePlanungsrechtStadtgestaltBebauungBaublockEntwicklungskonzept für den Block 238 Südliches Tiergartenviertel. Der Block"rand". Städtebauliche Stellungnahme für die Grundstücke Pohlstraße 58 und 60.Graue Literatur123662