Faber, Angela2012-04-162020-04-272022-11-292020-04-272022-11-2920120038-9048https://orlis.difu.de/handle/difu/273832Die Ziele der UN-Konvention, Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf Bildung ohne Diskriminierung und damit Chancengleichheit zu sichern, hat der Deutsche Städtetag mehrfach begrüßt. Die Städte sind sich der Verantwortung für behinderte Kinder und Jugendliche bewusst. Die Inklusion im Schulbereich kann aber nur gelingen, wenn Bund und Länder die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen vollständig erfüllen und auch für die Folgekosten aufkommen. Auf jeden Fall sind für zusätzliche Aufwendungen im Bereich der kommunalen Schulträger-, Sozialhilfe- und Jugendhilfeaufgaben die Konnexitätsprinzipien der Landesverfassungen zu beachten. Denn auch für die Inklusion muss der Grundsatz gelten: "Wer bestellt, bezahlt." Nach einer Umsetzung in den Stadtstaaten Hamburg und Bremen bereits im Jahr 2009 haben einige Flächenländer Gesetzentwürfe zur Umsetzung der Inklusion im Schulbereich vorgelegt (z.B. Niedersachsen) oder beschlossen (Bayern).Die Inklusion im Schulbereich gibt es nicht zum "Nulltarif"! Städte dringen auf Einhaltung des Konnexitätsprinzips.ZeitschriftenaufsatzDR19697BildungswesenBildungssystemSchuleSchülerBehinderterPartizipationBehindertes KindBehindertenrechtskonventionInklusionKonnexitätsprinzip