1981-05-222020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261980https://orlis.difu.de/handle/difu/473181Treffen - etwa im Rahmen eines Gewerbebetriebes - verschieden (bauliche und nicht-bauliche) Nutzungen zusammen und hängt das Bestehen eines Bestandschutzes wesentlich davon ab, ob diese verschiedenen Nutzungen je isoliert oder aber zusammengefasst als Einheit beurteilt werden, hat sich die Entscheidung für oder gegen die Zusammenfassung in erster Linie nach den Schutzbedürfnissen des Betroffenen und nicht nach dem Ergebnis einer auf das Erscheinungsbild abstellenden (objektivierenden) Betrachtung zu richten. Lagerplätze sind Lagerstätten im Sinne des § 29 Satz 3 BBauG 1976/1979. -z-RechtBundesbaugesetzBaunutzungGewerbebetriebAußenbereichLagerplatzLagerstätteBestandsschutzRechtsprechungBVerwG-UrteilBBauG 1960 §§ 29 Satz 1, 35; BBauG 1979 §§ 29 Sätze 1 und 3, 35. BVerwG, Urteil vom 7.9.1979 - 4 C 45.77, Münster.Zeitschriftenaufsatz054357