Löwe, Peter2017-01-162020-01-052022-11-252020-01-052022-11-2520160522-5337https://orlis.difu.de/handle/difu/240564Wüstenberg hat kritisiert, dass Taxiunternehmen bei der Nutzung von Taxistandplätzen u. a. des Flughafens München rechtswidrigen Bedingungen ausgesetzt seien. Für die Flughafen München GmbH soll dies im Beitrag kurz widerlegt werden. Berechtigt ist allerdings Wüstenbergs Forderung, die Taxitarifordnung um einen Zuschlag für Abfahrten ab dem Flughafen zu ergänzen, damit das Taxigewerbe die Mehrkosten am Flughafen auf den Fahrgast umlegen kann.Ein "Flughafenzuschlag" im Taxi ab Flughafen München. - Zugleich Erwiderung auf Wüstenberg, Das Taxirecht am Münchener Flughafen, BayVBI. 2016, 509 ff. -ZeitschriftenaufsatzDM17010512FlughafenStellplatzVermietungVerfassungsrechtTaxiPersonenbeförderungTaxiverkehrFahrgastHalteplatzNutzungsentgeltUmlegungZuschlagFlughafenbetreiber