2000-11-232020-01-032022-11-252020-01-032022-11-2520000340-7497https://orlis.difu.de/handle/difu/45362Einer Gemeinde steht bei der Regelung der gemeindlichen Straßenreinigung ein weiter Gestaltungsspielraum zu. Anknüpfend an herkömmliche Gegebenheiten kann sie die gebührenpflichtige gemeindliche Reinigung auf einzelne Ortsteile ihres Gemeindegebiets beschränken und in den übrigen Ortsteilen die Anlieger zur Straßenreinigung verpflichten. Erster Senat des BVerfG, Urteil vom 18.8.1999 5 UE 871/95. difuZum Gestaltungsspielraum der Gemeinden bei der Erhebung der Straßenreinigungsgebühr.ZeitschriftenaufsatzDC1214StraßenreinigungStadtteilGemeindestraßeÖffentliche AufgabeGebührAnliegerstraßeAnliegerGemeindeaufgabeGestaltungsspielraumGebührenerhebung