2002-07-172020-01-032022-11-252020-01-032022-11-252002https://orlis.difu.de/handle/difu/47085Seit 1.1.2002 akzeptiert der Staat auch offiziell das Eigenheim als Instrument der privaten Altersvorsorge. Vorgesehen im Rahmen der Riester-Rente ist nämlich die "Modifizierte Entnahme". So darf der Vorsorger das über beispielsweise Rentenversicherungen oder Investmentfonds angesparte Versorgungskapital gleichsam als zinsloses Darlehen an sich selbst vergeben. Dadurch wird die Finanzierung selbst genutzten Wohneigentums in der Regel langfristig solide und kalkulationssicher. difuWenn der Finanzminister die Schulden bezahlt...ZeitschriftenaufsatzDC2974WohneigentumSteuerSteuervergünstigungBaufinanzierungEntnahmeAnlagekapitalAltersvorsorgeRentenreformVersorgungslücke