Pompey, Franziska2004-11-112020-01-042022-11-262020-01-042022-11-2620043-89913-336-76https://orlis.difu.de/handle/difu/190999Welche rechtlichen Auswirkungen haben die Reformgesetze für die Kommunalverwaltungen? Was sollte das moderne Dienstrecht der zukunftsfähigen Kommunalverwaltung beinhalten? Nach einem Überblick über die historische Entwicklung der Stellung der Kommunen als Dienstherr und Arbeitgeber und einer Definition der gemeindlichen Personalhoheit auf Basis Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG und Art. 11 Abs. 2 S. 2 BV unternimmt die Arbeit eine Bestandsaufnahme der Voraussetzungen und Auswirkungen der Vorschriften, die sich den Kommunen - am Beispiel der bayerischen Gemeinden - im Rahmen der Begründung, des Bestehens, der Änderung und der Beendigung von Beamten- und Arbeitsverhältnissen stellen. In diesem Zusammenhang ergibt sich die Notwendigkeit, die Auswirkungen der Dienstrechts-, Besoldungs- und Versorgungsreformen im Bereich des Beamtenrechts aus Sicht der Kommunen zu reflektieren. In der Bilanz zeigt sich, wie groß die Personalhoheit noch ist, die den Kommunen als Teil des Selbstverwaltungsrechts zusteht. Von Bedeutung für künftige Reformen ist die Antwort auf die Frage, welche rechtlichen Auswirkungen die kürzlich umgesetzten Reformen in den Kommunalverwaltungen haben. Der abschließende Vergleich zwischen kommunalem Dienst- und Arbeitsverhältnis ermöglicht es schließlich, das aus kommunaler Sicht ideale Dienstrecht im Ansatz zu entwerfen. goj/difuDie Kommune als Dienstherr der Kommunalbeamten und als Arbeitgeber der kommunalen Angestellten und Arbeiter. Eine vergleichende Darstellung des kommunalen Beamten- und Arbeitsrechts am Beispiel des bayerischen Gemeinderechts unter besonderer Berücksichtigung der Auswirkungen des Dienstrechtsreformgesetzes von 1997 sowie weiterer Reformgesetze zur Umsetzung des Programms "Moderner Staat - Moderne Verwaltung".MonographieDW14971ArbeitArbeitsrechtKommunalrechtKommunalverwaltungGemeindeArbeitgeberKommunalbediensteterBeamterAngestellterArbeiterVergütungVersorgungVergleichBeamtenrechtDienstrechtsreformPersonalhoheit