Bueckmann, Walter1980-02-012020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261974https://orlis.difu.de/handle/difu/447595Aus stabilitätspolitischen Gründen wurde 1973 eine Verordnung über die Begrenzung der Kreditaufnahmen durch Bund, Länder und Gemeinden erlassen. Diese daraus resultierende Kreditrestriktion berührt die verfassungsrechtlich garantierte Eigenverantwortlichkeit der Kommunen. Kooperation zwischen Staat und Gemeinde hält der Autor zwar für notwendig, warnt aber vor einer Überbetonung der Stabilität vor anderen Leitzielen.GemeindeverschuldungGemeindefinanzenKommunale SelbstverwaltungKassenwesenFinanzenVerwaltungPlanung, Kreditbeschränkung und kommunale Selbstverwaltung.Zeitschriftenaufsatz023715