Lenherr, Hanspeter1980-02-022020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261976https://orlis.difu.de/handle/difu/456073Bei der Begriffs- und Aufgabenbestimmung der Raumplanung zeigt sich, daß die Raumplanung als lenkende Tätigkeit in einem Spannungsverhältnis zu dem das rechtsstaatliche Funktionsgefüge tragenden Gewaltenteilungsprinzip steht. Im schweizerischen Raumplanungsgesetz des Bundes und den neueren kantonalen Bau- und Planungsgesetzen sind zwar Ansätze zu einem dem Wesen der Planung angepaßten demokratischen und rechtsstaatlichen Planungsverfahren vorhanden; eine Gesamtbetrachtung zeigt jedoch die Tendenz auf, daß die Planung zu sehr auf eine Sicherstellung der durchgehenden Planung von oben nach unten abzielt und demokratische und föderalistische Prinzipien eher außer acht läßt. So fehlen Grundsatzbestimmungen über die Anhörung und Mitwirkung betroffener Kreise ebenso wie ein Hinweis auf dezentralistische Planung innerhalb der Kantone. Das Planungsverfahren in den einzelnen Kantonen ist im allgemeinen zu wenig detailliert aufgebaut, als daß es eine demokratische und rechtsstaatliche Planung sicherstellen würde.BauplanungsrechtRechtsstaatsprinzipDemokratieRaumplanungBürgerbeteiligungVerfassungsrechtRechtPlanungPolitikMitwirkungsrechte und Rechtsschutz im Raumplanungswesen.Monographie033287