2001-03-122020-01-032022-11-252020-01-032022-11-2520010934-1307https://orlis.difu.de/handle/difu/45645Überlässt das Straßenverkehrsamt im Rahmen der Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO die Rückgabe des Kraftfahrzeugbriefs dem TÜV, so haftet bei weisungswidriger Aushändigung des Briefs an einen Nichtberechtigten nicht der Träger der Zulassungsstelle, sondern das Bundesland, das den Kraftfahrzeugsachverständigen ihre amtliche Anerkennung erteilt hat. BGH, Urteil vom 2.11.2000 - III ZR 261/99 (OLG Hamm). difuHaftung des Landes für Pflichtverletzungen einer Technischen Prüfstelle für den Kfz-Verkehr.ZeitschriftenaufsatzDC1497VerwaltungHaftungsrechtPrüfstelleBundeslandHaftungAmtspflichtverletzungZulassungsstelleKraftfahrzeugbriefNichtberechtigter