Goldbrunner, Loni2015-06-252020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520151617-1063https://orlis.difu.de/handle/difu/224384Vergabestellen müssen nicht selten nach Eingang und Öffnung der Angebote die Notwendigkeit der Korrektur der Vergabeunterlagen oder von Verfahrensfehlern feststellen. Das kann etwa durch einen geänderten Beschaffungsbedarf, Mengenfehler im Leistungsverzeichnis oder die ungleiche Information von Bietern vor Angebotsabgabe bedingt sein. Eine Korrektur der Vergabeunterlagen im laufenden Vergabeverfahren durch Zurückversetzung und Einholung neuer Angebote erscheint zumindest auf den ersten Blick undenkbar, ohne sich dem Vorwurf der Manipulation ausgesetzt zu sehen. Häufig wird das Vergabeverfahren dann mit dem Hinweis auf grundlegenden Änderungsbedarf an den Vergabeunterlagen oder andere schwerwiegende Gründe aufgehoben. Der Beitrag will untersuchen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Korrektur der Vergabeunterlagen nach Eingang der Angebote eine Alternative zur Aufhebung des Vergabeverfahrens sein kann. Hierfür soll zunächst der aktuelle Stand der Rechtsprechung zu dieser Frage dargestellt werden (dazu II.), sodann die Rechtsprechung in einem Prüfungsschema systematisiert werden (dazu III.) und schließlich Fragen des Rechtsschutzes beleuchtet werden (dazu IV.).Korrektur der Vergabeunterlagen nach Eingang der Angebote. Eine Alternative zur Aufhebung?ZeitschriftenaufsatzDM15052717VergabeVerwaltungsrechtAngebotVerfahrensfehlerAusschreibungVergabeverfahrenVergaberechtRechtslageÖffentlicher Auftrag