Riedel, Daniel2013-08-132020-01-042022-11-262020-01-042022-11-262012978-3-428-13676-6https://orlis.difu.de/handle/difu/233092Untersucht werden die Eigentumsgewährleistung, der Enteignungsbegriff und die Gemeinwohlbindung der Enteignung. Betrachtet man diese drei Ebenen gemeinsam und hinterfragt die hergebrachten Eigentümlichkeiten der Dogmatik des Art. 14 GG auf ihren Ursprung und Sinn, so lässt sich in der Zusammenschau ein insgesamt stimmiges Konzept der Eigentumsgarantie entwickeln. Im Ergebnis bedarf die Eigentumsgewährleistung einer Entfaltung als leistungsrechtliche Ausgestaltungsgarantie, während hinsichtlich des Enteignungsbegriffs eine Rückbesinnung auf das ursprüngliche Verständnis der Enteignung als Instrument für hoheitliche Güterbeschaffung angezeigt ist. Die Gemeinwohlbindung der Enteignung entpuppt sich schließlich weitgehend als eine für alle Grundrechtseingriffe geltende Selbstverständlichkeit.Eigentum, Enteignung und das Wohl der Allgemeinheit. Zur Ausgestaltungsgarantie der Eigentumsgewährleistung, zum Enteignungsbegriff und zur Gemeinwohlbindung der Enteignung.MonographieDW26777VerfassungsrechtGrundrechtEigentumEigentumsrechtGewährleistungEnteignungGemeinwohl