Schwarz, Kyrill-Alexander2012-07-302020-01-042022-11-262020-01-042022-11-2620120029-859Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/174936Der Ausstieg aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie in der Folge der Katastrophe von Fukushima ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, mit der Alleingänge einzelner Länder schon aus kompetenziellen Gründen nicht zu vereinbaren sind. Soweit beispielsweise versucht wird, den Umschlag einzelner radioaktiver Güter in Häfen zu verbieten, fehlt für diese Akte symbolischer Gesetzgebung in Anbetracht der Sperrwirkung der ausschließlichen Kompetenz des Bundes in diesem Bereich bereits die Zuständigkeit der Länder. Entsprechende Gesetze sind daher verfassungswidrig.Das Verbot des Umschlags von Kernbrennstoffen in Seehäfen als bundesstaatliches Problem.ZeitschriftenaufsatzDM12070201VerfassungsrechtBundesrechtLandesrechtÖffentliches RechtHafenSeehafenAtomenergieUmschlagVerladungVerbotWarenverkehrGesetzgebungskompetenzHafenbetriebWidmungVerfassungswidrigkeit