Oetjens, Hermann2015-11-262020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520150029-859Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/225531Im Beitrag wird die These aufgegriffen und neu begründet, dass Deutschlands Schuldenberg nur durch eine "Dauerrechtsverletzung" (so die ehemaligen Verfassungsrichter Udo Di Fabio und Rudolf Mellinghoff) hat zustande kommen können. Als Hauptursache werden die einzelgesetzlichen "Verewigungsstrategien" identifiziert, die darauf abziel(t)en, die kreditäre Finanzierung fälliger Tilgungen aus der Begrenzungsregel des Art. 115 GG auszunehmen. Das Problem der Anschlussfinanzierungen wird von der herrschenden Meinung in der Kommentarliteratur weitgehend unterschätzt. Das führt dazu, dass auch nach der "Schuldenbremse" von 2009 die weitere Prolongierung des Berges an Altschulden "auf ewig", wie sie insbesondere das Artikel-115-Gesetz ermöglichen soll, als verfassungskonform angesehen wird, wogegen erhebliche Zweifel anzumelden sind.Die Schwarze Null und der Schuldenberg. Ein Plädoyer gegen die "Verewigung" der Altschulden.ZeitschriftenaufsatzDM15112629HaushaltswesenVerschuldungAltschuldSchuldenbremseUrsachenforschungKreditbegrenzungHaushaltsrechtAnschlussfinanzierung