1980-02-022020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261977https://orlis.difu.de/handle/difu/455770Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts enthält 3 Voraussetzungen für eine Privilegierung wegen der Zweckbestimmung nach PAR. 35 Abs. 1 Nr. 4 Bundesbaugesetz vom 23.6.1960. 1. Funktion des Vorhabens besondere Beziehung zum Außenbereich. 2. Erforderlichkeit des Vorhabens für die ihm zugedachte Aufgabe. 3. Merkmal des Sollens'' des Vorhabens im Außenbereich hier sind auch die konkreten Gegebenheiten der Gemeinde zu berücksichtigen.AußenbereichBundesbaugesetzBauplanungsrechtRechtBaurechtBVerwg, Urteil vom 7.5.1976 - IV C 62. 74.Zeitschriftenaufsatz032984