Lang, Heinrich1998-09-292020-01-042022-11-262020-01-042022-11-261997https://orlis.difu.de/handle/difu/104715Eine Definition des Begriffs der Wahlprüfung (Art. 41 GG) existiert in der Verfassung nicht. Daher wird zunächst auf die Begriffe Wahl, Wahlfehler und Wahlprüfung eingegangen. Aufgrund der in vergangenen Legislaturperioden angestiegenen Zahl der Einsprüche gegen die Wahl des Bundestages beschäftigt sich die Arbeit mit den hierzu auftretenden verfassungsrechtlichen Fragen. Bisher sind Einsprüche oder Beschwerden auf Bundesebene immer ins Leere gelaufen. Demzufolge scheint der verfassungsrechtlich vorgesehene Rechtsbehelf sinnlos zu sein. Vor diesem Hintergrund erörtert der Autor die Schwerpunkte hinsichtlich objektiver und subjektiver Wahlfehler (objektive wirken sich auf die Sitzverteilung aus, subjektive berühren diese nicht). Dabei geht es darum, in welchem Verhältnis sich die objektiven und subjektiven Rechtsschutzmöglichkeiten gegenüberstehen und ob das Prüfungsverfahren allein dem Schutz des objektiven Wahlrechts dient. Ausführlich wird die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von 1955 bis 1993 dargestellt. kirs/difuSubjektiver Rechtsschutz im Wahlprüfungsverfahren.MonographieS98080012WahlenRechtsschutzRechtsprechungVerfahrensrechtRechtsgeschichteVerwaltungsrechtParteiVerfassungsrechtWahlrechtWahlprüfungVerfassungsgerichtsbarkeit