Kunkel, Peter-Christian2003-05-282020-04-272022-11-292020-04-272022-11-2920020937-1982https://orlis.difu.de/handle/difu/280399Die EU-Wettbewerbsregeln gelten nicht für freie Träger, weil diese keine Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse erbringen und selbst wenn, weil die Wettbewerbsregeln dann ihre Aufgabenerfüllung tatsächlich verhindern würden. Selbst bei Anwendung dieser Regeln aber griffe die Ausnahme vom Beihilfeverbot, weil die Tätigkeit der freien Träger zum kulturellen Erbe Deutschlands zählt. difuEU-Wettbewerbsrecht für Sozial- und Jugendhilfe?Graue LiteraturDR9176SozialwesenJugendhilfeDienstleistungWettbewerbVergabeWettbewerbsrechtEUÖkonomisierungFreier TrägerVergaberecht