2004-11-032020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520040943-383Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/1289271) Die Verfüllung bergbaulich beanspruchter Flächen mit mineralischen Reststoffen und sonstigen Abfällen ist dann eine Maßnahme der Abfallbeseitigung, wenn der Zweck der Verkippung im Wesentlichen darin besteht, einem unrentablen Bergbaubetrieb zur Wirtschaftlichkeit zu verhelfen. 2) Zur Zulassungsfähigkeit eines Sonderbetriebsplans, der die Ablagerung belasteter Abfälle unterhalb des Grundwasserspiegels vorsieht. 3) Zur rechtlichen Relevanz des LAGA-Merkblatts "Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen - Technische Regeln" für die Zulassung eines Betriebsplans. difuZulassung eines Sonderbetriebsplans zur Verkippung von Abfällen in einem Tagebaurestloch. VG Dessau, Urteil vom 11. September 2003 - 2 A 349/01.ZeitschriftenaufsatzDC4595AbfallrechtEntsorgungAbfallbeseitigungAbfallverwertungAbfallartUmweltbelastungBergbauTagebauRestloch