Schütze, Bernd1995-05-122020-01-042022-11-252020-01-042022-11-251994https://orlis.difu.de/handle/difu/100817Das Bundesnaturschutzgesetz bietet drei wesentliche Instrumentarien: das Schutzgebietsverfahren (§§ 12-19), die (Anti-) Eingriffsregelung der §§ 8 und 9 sowie die Landschaftsplanung (§§ 5-7), die Gegenstand dieser auf dem Stand vom Dezember 1993 befindlichen Arbeit ist. Obwohl die Landschaftsplanung insofern besonders fortschrittlich ist, als sie nicht nur punktuell und reaktiv, sondern überörtlich und vorsorgend wirken soll, ist sie von den genannten Instrumentarien am schwächsten entwickelt; ihr wird sogar ein weitgehendes Versagen attestiert. Da die grundsätzliche Konzeption jedoch begrüßenswert ist, untersucht die Arbeit die unterschiedlichen Modelle der Aufgaben der Landschaftsplanung, Organisationsvarianten sowie die Möglichkeit der Einbindung und Harmonisierung mit den anderen Instrumentarien. Gesetzesänderungen werden angeregt. lil/difuAufgabe und rechtliche Stellung der Landschaftsplanung im räumlichen Planungssystem. Vergleichende rechts- und verwaltungswissenschaftliche Studie zur Aufgabe und Leistungsfähigkeit der Landschaftsplanung in den Flächenländern.MonographieS95120036LandschaftsplanungPlanungssystemNaturschutzLandesrechtBundesnaturschutzgesetzFachplanungUmweltplanungRechtsgeschichteLandesplanungRegionalplanungBauleitplanungPlanungsrechtUmweltschutzNaturLandschaft