Meyer, Kati2005-12-092020-01-042022-11-262020-01-042022-11-2620050942-8860https://orlis.difu.de/handle/difu/136919Mit der Entscheidung vom 20.9.2000 erklärte der BGH gesetzes- und vereinbarungsändernde Mehrheitsbeschlüsse von Wohnungseigentümergemeinschaften für nichtig. Damit ist der bis dahin gängigen Praxis, derartige Regelungen nur mit Mehrheit der Wohnungseigentümer zu beschließen, der rechtliche Boden entzogen worden. Die Wohnungseigentümer haben jetzt die Möglichkeit in ihre Gemeinschaftsordnung eine Klausel (Öffnungsklausel) aufzunehmen, nach der über Reglungen, die eigentlich nur einstimmig getroffen werden können, die Mehrheit der Wohnungseigentümer ausreichend ist. Die Arbeit befasst sich mit den Auswirkungen der BGH-Entscheidung auf die Praxis des Wohnungseigentumsrechts, insbesondere mit der Öffnungsklausel hinsichtlich ihrer Zulässigkeit, dem Reglungsinhalt, der Wirksamkeit von Entscheidungen aufgrund einer solchen Öffnungsklausel, der Eintragung im Grundbuch und darüber hinaus mit Mehrheitsentscheidungen aufgrund einer Öffnungsklausel hinsichtlich der rechtlichen Einordnung, der Eintragung ins Grundbuch und der Zustimmung dinglich Berechtigter. goj/difuDie Öffnungsklausel im Wohnungseigentumsrecht.Graue LiteraturDG3792WohnungswesenWohnungseigentumsrechtKompetenzEigentümergemeinschaftGemeinschaftsordnungMehrheitsbeschlussÖffnungsklausel