Pohl, Andreas1994-02-222020-01-042022-11-252020-01-042022-11-251993https://orlis.difu.de/handle/difu/97862Das riesige Müllvolumen der BRD, auf ca. 3200 Abfallentsorgungsanlagen in Westdeutschland und ca. 7000 Deponien (davon ca. 6000 unkontrollierte) in den neuen Bundesländern verteilt, macht eine effiziente Sicherung und Rekultivierung der alten Anlagen nötig.Die Arbeit erörtert, für welche Anlagen Sicherungs- und Rekultivierungspflichten bestehen, welchen Inhalt entsprechende Anordnungen haben können und an wen sie innerhalb welchen Zeitraums zu richten sind.Betroffen sind Anlagen, die nach dem 11.6.1972 (alte Bundesländer) bzw. dem 1.7.1990 (neue Bundesländer) noch betrieben wurden.Die Rekultivierung umfaßt die Herstellung eines intakten Naturhaushalts und des ortsüblichen Landschaftsprofils.Sicherungs- und Rekultivierungsanordnungen sind grundsätzlich wiederholbar; Sicherungsanordnungen können auch ergehen, wenn die Gefahrenschwelle des Polizei- und Ordnungsrechts noch nicht überschritten ist.Der Inhaber einer Anlage kann von den übrigen Pflichtigen (z.B. ehemalige Inhaber, deren Betreiberstatus bestehen bleibt), im Wege des Gesamtschuldnerausgleichs gem. § 426 BGB Ausgleich verlangen. lil/difuAbfallrechtliche Sicherungs- und Rekultivierungspflichten.MonographieS93500026DeponieSicherungRekultivierungBefragungAbfallrechtUmweltschutzrechtAbfallbeseitigungsanlageNaturschutzLandschaftspflegeVerfassungsrechtVerwaltungsrechtEntsorgungNaturLandschaftUmweltschutz